Nachfolgend möchten wir Ihnen einen Einblick über die Titelbestimmungen von Rassehunden in Deutschland gewähren. Die Bestimmungen wurden vom VDH, dem Verband für das deutsche Hundewesen, ausgearbeitet und in ihrer Satzung festgelegt. Im Original sind sie auf der Webseite des VDH unter den Durchführungsbestimmungen "VDH-Titel und Titel-Anwartschaften" nachzulesen. Die Satzung ist gültig seit dem 01.01.2011.

 

 

Titelbestimmungen VDH

Deutscher Jugend-Champion VDH

Deutscher Jugend-Champion (VDH)

Der VDH stellt für alle Rassen Anwartschaften für den Titel „Deutscher Jugend-Champion (VDH)“ – Dt. Jug.-Ch. (VDH) in Wettbewerb. Die Vergabe der Anwartschaften kann nur auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen (Internationale, Nationale und Spezial-Rassehunde-Ausstellungen) erfolgen.

Vergabebestimmungen

Vergabe der Anwartschaften:

Nur in der Jugendklasse auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen an den erstplatzierten Rüden und an die Erstplatzierte Hündin mit der höchstmöglichen Formwertnote. Mindestalter 9 Monate. Die Vergabe liegt im Ermessen des Zuchtrichters. Für den zweitbesten Rüden / die zweitbeste Hündin mit der höchstmöglichen Formwertnote kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Ausstellung der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels „Deutscher Jugend-Champion (VDH)“ war. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.

Titel:

Der Titel „Deutscher Jugend-Champion (VDH)“ wird an Rassehunde verliehen, wenn diese mindestens für drei Anwartschaften – davon mindestens zwei auf Internationalen oder Nationalen Rassehunde-Ausstellungen – auf den Titel „Deutscher Jugend-Champion (VDH)“ vorgeschlagen wurden, und zwar bei mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern und ohne zeitliche Einschränkungen.

Zuerkennung des Titels „Deutscher Jugend-Champion (VDH)“:

Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel während der Anwartschaftszeit begleiten die errungenen Anwartschaften den Hund und gehen an den neuen Eigentümer über. Für die Zuerkennung des Titels müssen der VDH-Geschäftsstelle folgende Unterlagen eingereicht werden:

Kopien der drei Richterberichte (Bedingungen siehe Titel!)

Kopie der Ahnentafel oder Registrierbescheinigung

Angabe des Eigentümers mit aktueller Anschrift (wird auf der Titelurkunde eingetragen)

Über den Titel wird eine Urkunde ausgestellt.

Gebühren:

Bestätigung Titel mit Urkunde = 25,00 Euro

Deutscher Champion VDH

Deutscher Champion (VDH)

Der VDH stellt für alle Rassen Anwartschaften für den Titel „Deutscher Champion (VDH)“ – Dt. Ch. (VDH) in Wettbewerb. Die Vergabe der Anwartschaften kann nur auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen (Internationale, Nationale und Spezial-Rassehunde-Ausstellungen) erfolgen.

Vergabebestimmungen:

Vergabe der Anwartschaften:

Nur in der Offenen, Zwischen-, Champion- und Gebrauchshundklasse möglich – getrennt nach Rüden und Hündinnen. Mindestalter 15 Monate. Die Vergabe liegt im Ermessen des Zuchtrichters. Für den zweitbesten Rüden / die zweitbeste Hündin einer Klasse kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Ausstellung der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels „Deutscher Champion (VDH)“ war. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.

Titel:

Der Titel „Deutscher Champion (VDH)“ wird an Rassehunde verliehen, wenn diese für fünf Anwartschaften auf den Titel „Deutscher Champion (VDH)“ vorgeschlagen wurden (davon müssen mindestens drei Anwartschaften auf Internationalen oder Nationalen Rassehunde-Ausstellungen errungen worden sein; des Weiteren müssen die fünf Anwartschaften bei mindestens drei verschiedenen Zuchtrichtern erworben worden sein. Die Anwartschaften auf der Bundessieger-Ausstellung und auf der VDH-Europasieger-Ausstellung (sowie einmalig auf der FCI-Jahrhundertsieger Ausstellung 2011) zählen doppelt. Zusätzlich werden dort errungene Reserve-Anwartschaften als einzelne normale Anwartschaften gewertet, auch wenn keine Umwandlung in eine Anwartschaft erfolgt – für den Fall, dass am Tage der Ausstellung der Anwartschaftshund bereits im Besitz des Titels „Deutscher Champion (VDH)“ war. Zwischen der ersten und letzten Anwartschaft muss ein zeitlicher Mindestzwischenraum von 12 Monaten liegen. Der Titel „Deutscher Champion (VDH)“ kann nur einmal an einen Hund verliehen werden. Der Titel „Deutscher Champion (VDH)“ berechtigt zum Start in der Championklasse auf allen Rassehunde-Ausstellungen im In- und  Ausland.

Zuerkennung des Titels „Deutscher Champion (VDH)“:

Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel während der Anwartschaftszeit begleiten die errungenen Anwartschaften den Hund und gehen an den neuen Eigentümer über.

Für die Zuerkennung des Titels müssen der VDH-Geschäftsstelle folgende Unterlagen eingereicht werden:

Fünf Original-Anwartschaftskarten bzw. ab 01.01.2005 Kopie des einheitlichen Richterberichtsformulars mit Vermerk der vergebenen Anwartschaft auf Internationalen oder Nationalen Rassehunde-Ausstellungen (Bedingungen siehe Titel)

Kopie der Ahnentafel oder Registrierbescheinigung.

Angabe des Eigentümers mit aktueller Anschrift (wird auf der Titelurkunde eingetragen).

Über den Titel wird eine Urkunde ausgestellt, die bei zukünftiger Meldung des Hundes in der Championklasse immer in Kopie dem Meldeschein beigefügt werden muss!

Gebühren:

Bestätigung Titel mit Urkunde = 40,- Euro

Überprüfung / Bestätigung einer Res.-Anwartschaft = 10,- Euro

Deutscher Veteranen-Champion VDH

Deutscher Veteranen-Champion (VDH)

Der VDH stellt für alle Rassen Anwartschaften für den Titel „Deutscher  Veteranen-Champion (VDH)“    Dt. Vet.-Ch. (VDH) in Wettbewerb. Die Vergabe der Anwartschaften kann nur auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen (Internationale, Nationale und Spezial-Rassehunde-Ausstellungen) erfolgen.

Vergabebestimmungen

Vergabe der Anwartschaften:

Nur in der Veteranenklasse auf termingeschützten Rassehunde-Ausstellungen an den erstplatzierten Rüden und an die erstplatzierte Hündin. Mindestalter 8 Jahre. Die Vergabe liegt im Ermessen des Zuchtrichters. Für den zweitbesten Rüden / die zweitbeste Hündin der Veteranenklasse kann die Reserve-Anwartschaft vergeben werden. Die Reserve-Anwartschaft kann in eine Anwartschaft umgewandelt werden, wenn am Tage der Ausstellung der Anwartschaftshund bereits im Besitz  des Titels „Deutscher Veteranen-Champion (VDH)“ war. Ein Rechtsanspruch auf Anwartschaft bzw. Titelzuerkennung besteht nicht.

Titel:

Der Titel „Deutscher Veteranen-Champion (VDH)“ wird an Rassehunde verliehen, wenn diese mindestens für drei Anwartschaften – davon mindestens zwei auf Internationalen oder Nationalen Ausstellungen – auf den Titel „Deutscher Veteranen-Champion (VDH)“ vorgeschlagen wurden, und zwar von mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern und ohne zeitliche Einschränkungen.

Zuerkennung des Titels „Deutscher Veteranen-Champion (VDH)“:

Antragsberechtigt ist der Eigentümer des Hundes. Bei Eigentumswechsel während der Anwartschaftszeit begleiten die errungenen Anwartschaften den Hund und gehen an den neuen Eigentümer über.

Für die Zuerkennung des Titels müssen der VDH-Geschäftsstelle folgende Unterlagen eingereicht werden:

Kopien der drei Richterberichte (Bedingungen siehe Titel!)

Kopie der Ahnentafel oder Registrierbescheinigung

Angabe des Eigentümers mit aktueller Anschrift (wird auf der Titelurkunde eingetragen)

Über den Titel wird eine Urkunde ausgestellt.

Gebühren:

Bestätigung Titel mit Urkunde = 25,00 Euro

 

Bundesjugendsieger und VDH-Europajugendsieger

Bundesjugendsieger und VDH-Europajugendsieger

Der VDH stellt für alle Rassen, die von der FCI für ein CACIB vorgesehen sind, die Titel „Bundesjugendsieger“ – BJS – und  „VDH-Europajugendsieger“    VDH-EJS in Wettbewerb. Die Vergabe der Titel kann nur auf vom VDH selbst durchgeführten Internationalen Rassehunde-Ausstellungen erfolgen.

Vergabebestimmungen:

Die Titel „Bundesjugendsieger“ und „VDH-Europajugendsieger“ können in der Jugendklasse an die erstplatzierten Hunde mit der höchstmöglichen Formwertnote vergeben werden. Die Vergabe der Titel ist gekoppelt an die Vergabe der Anwartschaften für den Titel „Deutscher Jugend-Champion (VDH)“.

Bundessieger und VDH-Europasieger

Bundessieger und VDH-Europasieger

Der VDH stellt für alle Rassen die Titel „Bundessieger“ – BS – und „VDH-Europasieger“ – VDH-ES in Wettbewerb. Die Vergabe der Titel kann nur auf vom VDH selbst durchgeführten Internationalen Rassehunde-Ausstellungen erfolgen.

Die Titel „Bundessieger“ und „VDH-Europasieger“ berechtigen nur in Verbindung mit dem Nachweis einer Anwartschaft für einen Championtitel auf einer anderen Ausstellung zum Start in der Championklasse.

Vergabebestimmungen:

Die Vergabe der Titel „Bundessieger“ und „VDH-Europasieger“ ist zwingend an die Vergabe des CACIB gekoppelt.

Internationaler Schönheits-Champion

Internationaler Schönheits-Champion

Die Fédération Cynologique  Internationale  (FCI) stellt  für alle endgültig anerkannten  Rassen den Titel „Internationaler Schönheits-Champion“ in Wettbewerb. Die Anwartschaften – genannt CACIB – für diesen Titel können nur auf Internationalen Rassehunde-Ausstellungen vergeben werden.

Vergabebedingungen:

Vergabe des CACIB

(nur in der Championklasse, der Offenen Klasse, der Zwischenklasse oder der Gebrauchshundklasse möglich, Mindestalter 15 Monate). Die Vergabe des CACIB liegt im Ermessen des Zuchtrichters. Vom Zuchtrichter kann vorgeschlagen werden:

CACIB: Der beste Rüde und die beste Hündin einer Rasse, wenn diese mit  „Vorzüglich I“ bewertet sind, unabhängig von der Anzahl der Konkurrenten. Mindestalter: 15 Monate.

CACIB-Reserve: Der zweitbeste Rüde und die zweitbeste Hündin einer Rasse, wenn sie mit mindestens „Vorzüglich II“ bewertet sind. Der CACIB-Reserve-Hund kann aufrücken und auch das CACIB bestätigt bekommen, wenn er am Ausstellungstag mindestens 15 Monate alt war und überprüft wurde, dass der in Vorschlag gebrachte CACIB-Hund an diesem Ausstellungstag bereits den Titel „Internationaler Schönheits-Champion“ von der FCI zuerkannt bekommen hatte.

Ebenfalls kann der Reserve-CACIB-Hund aufrücken, wenn der CACIB-Hund am Tag der Ausstellung noch nicht 15 Monate alt war oder sonstige Bedingungen nicht erfüllt hatte. Über die endgültige Zuerkennung des CACIB und des Titels „Internationaler Schönheits-Champion“ entscheidet die FCI nach den gültigen Bestimmungen.

Titel „Internationaler Schönheits-Champion“ für Hunde ohne Arbeitsprüfung

Vier durch die FCI bestätigte CACIB unter drei verschiedenen Zuchtrichtern in drei verschieden Ländern. Zwischen dem ersten und dem letzten CACIB muss ein zeitlicher Zwischenraum von mindestens einem Jahr und einem Tag liegen.

Zuerkennung des Titels „Internationaler Schönheits-Champion“

Für die Zuerkennung durch die FCI müssen der VDH-Geschäftsstelle folgende Unterlagen eingereicht werden:

1. Auflistung der vier bzw. zwei erworbenen CACIB-Anwartschaftsnachweise mit jeweiliger Angabe des Ausstellungsortes/-landes, des Ausstellungsdatums, des Zuchtrichters und der Katalognummer.

2. Fotokopie einer Ahnentafel des für den Titel vorgesehenen Hundes.

Bestätigung Internationaler Champion = 40 €

 


Titelbestimmungen CfBrH

Nachfolgend nun die Titelbestimmungen des Club für Britische Hütehunde (CfBrH). Diese können im Original auf der Seite www.cfbrh.de nachgelesen werden.

Deutscher Jugend-Champion (CfBrH)

Deutscher Jugend-Champion Club (CfBrH)

 

Für den Jugend-Champion (CfBrH) benötigen Sie 3 CAC-J vom CfBrH, wobei das CAC-J-Reserve aufgewertet wird, wenn für den Hund, der das CAC-J gewonnen hat, der Titel Jugend-Champion beantragt ist. Mindestens 2 verschiedene Richter müssen Ihren Hund bewertet haben.

Die Anwartschaften müssen spätestens 3 Wochen nach dem letzten errungenen CAC-J eingereicht werden.

Deutscher Champion Club (CfBrH)

Deutscher Club Champion (CfBrH)

 

Für den Club Champion benötigen Sie 5 CAC von Sonderschauen oder Spezialausstellungen des Club für Britische Hütehunde.

Das CAC-Reserve wird aufgewertet, wenn für den Hund, der das CAC gewonnen hat, der Titel "Club Champion" beantragt ist.

Zwischen dem ersten und letzten CAC muss mindestens 1 Jahr und 1 Tag Zwischenraum sein.
Mindestens 3 Richter müssen Ihren Hund bewertet haben und mindestens zwei der Anwartschaften müssen von 2 verschiedenen Spezialzuchtrichtern des CfBrH auf zwei verschiedenen Ausstellungen sein.

Deutscher Veteranen-Champion (CfBrH)

Deutscher Veteranen-Champion (CfBrH)

 

Für den Veteranenchampion benötigen Sie 3 x einen 1. Platz, wobei die Reserve-Anwartschaft aufgewertet wird, wenn für den Hund, der die Anwartschaft bekommen hat, der Titel Veteranenchampion beantragt ist. Mindestens 2 verschiedene Richter müssen Ihren Hund bewertet haben.

Der Titel „Veteranenchampion (CfBrH)“ berechtigt nicht zur Meldung in der Championklasse.

   


Titelbestimmungen DOESC

Nachfolgend nun die Titelbestimmungen des  Deutschen Old English Sheepdog Club. Diese können im Original auf der Seite www.doesc.de nachgelesen werden.

Deutscher Jugend-Champion Club (DOESC)

Deutscher Jugend-Champion Club (DOESC)

 

Der Titel „Deutscher Jugend-Champion“ wird an Old English Sheepdogs (OES)
verliehen, deren Reinrassigkeit über drei Generationen nachgewiesen ist und für die drei Anwartschaften von mindestens zwei verschiedenen Zuchtrichtern auf den Jugendchampion (CAC-J) vorliegen. Es wird nur ein aufgewertetes Reserve-CAC-J anerkannt. Das CAC-J kann auf allen Internationalen Zuchtschauen in Deutschland mit Angliederung einer Sonderschau des DOESC oder Spezial-Zuchtschauen des DOESC vom Zuchtrichter an den Rüden und die Hündin vergeben werden, die in der jeweiligen Jugend-Klasse mit „Vorzüglich 1“ ausgezeichnet werden.

Die Vergabe liegt im Ermessen des Richters.

Ist einer der zum Vorschlag kommenden Hunde am Tage der Ausstellung bestätigter „Deutscher Jugendchampion“, so kann der mit „Vorzüglich 2“ ausgezeichnete Hund der gleichen Klasse, in der der Siegerhund mit diesem Titel steht, ein Reserve-CAC-J erhalten, das anerkannt wird, sofern es durch den Referenten für das Zuchtschauwesen und Ausbildungswesen bestätigt wurde. Für Old EnglishSheepdogs (OES), die nicht ihre Reinrassigkeit über drei Generationen nachweisen können, darf keine Anwartschaft oder Reserve-Anwartschaft auf einen Championtitel vergeben werden. Der DOESC erkennt zwei vergleichbare CAC-J, die von anderen die Rasse OES im VDH betreuenden Rassehundezuchtvereinen vergeben wurden an und bezieht es in seine Titelvergabe mit ein.

Deutscher Champion Club (DOESC)

Deutscher Champion Club (DOESC)

 

Den Titel „Deutscher Champion (DOESC)“ erwirbt ein OES, dessen
Reinrassigkeit über drei Generationen nachgewiesen ist, durch mindestens 4
Anwartschaften (CAC) innerhalb Deutschlands, die auf Sonderschauen unserer Rasse, Clubsiegerschauen oder sonstigen Spezialzuchtschauen des DOESC verliehen wurden.

Der Titel wird vergeben, wenn mindestens zwei Anwartschaften
auf Internationalen Zuchtschauen in Deutschland oder einer Internationalen
Zuchtschau in Deutschland und einer Clubsiegerschau des DOESC erworben
wurden.

Die restlichen beiden Anwartschaften können auf Spezialzuchtschauen oder weiteren Internationalen Zuchtschauen in Deutschland erworben werden.

Die Anwartschaften müssen unter mindestens drei vom VDH zugelassenen Richtern innerhalb Deutschlands erworben werden. Mindestens 1 Anwartschaft muss in Konkurrenz erworben werden. Ein Sieg in weiteren Wettbewerben am gleichen Tag in Konkurrenz kann die Konkurrenz in der Klasse ersetzen. Der Nachweis ist vom Aussteller zu erbringen.

Zwischen dem ersten und dem letzten CAC müssen mindestens 12 Monate und 1 Tag liegen.

Die Anwartschaften können von den Zuchtrichtern in der Championklasse,
Zwischenklasse und der Offenen Klasse für Rüden und Hündinnen an den mit
„Vorzüglich 1“bewerteten OES vergeben werden. Die Vergabe liegt im Ermessen des Richters. Ist einer der zum Vorschlag kommenden Hunde bereits am Tage der Ausstellung bestätigter „Deutscher Champion“, so kann der mit „Vorzüglich 2“ ausgezeichnete Hund der gleichen Klasse, in der der Siegerhund mit diesem Titel steht, ein Reserve-CAC erhalten, das entsprechend dem Reserve-CACIB oder der Reserve Deutscher Champion (VDH)-Anwartschaft anerkannt wird.

Für Old English Sheepdogs (OES), die nicht ihre Reinrassigkeit über drei Generationen nachweisen können, darf keine Anwartschaft oder Reserve-Anwartschaft auf einen Championtitel vergeben werden. Der DOESC erkennt eine vergleichbare Anwartschaft (CAC), die auf Sonderschauen bei Internationalen Zuchtschauen innerhalb Deutschlands oder auf Spezialzuchtschauen anderer die Rasse OES im VDH betreuenden Rassehundezuchtvereine erworben wurde, an und bezieht es in seine Titelvergabe ein.

Es wird nur ein aufgewertetes Reserve-CAC anerkannt.

Deutscher Veteranen-Champion Club (DOESC)

Deutscher Veteranen-Champion Club (DOESC)

 

Der Titel „Veteranen-Champion“ wird an Old English Sheepdogs (OES) verliehen, deren Reinrassigkeit über drei Generationen nachgewiesen ist und die auf Internationalen Zuchtschauen, bei denen der DOESC eine Sonderschau angegliedert hat oder auf Spezialzuchtschauen des DOESC drei Anwartschaften auf den Titel „Veteranenchampion“ erhalten haben. Die Vergabe liegt im Ermessen des Richters.

 



VDH

Verband für das deutsche Hundewesen


 

CfBrH

Club für Britische Hütehunde


 

DOESC

Deutscher Old English Sheepdog Club